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Die Flagge des Freistaats Sachsen besteht aus einer waagerecht geteilten weiß-grünen Bikolore. Die Dienstflagge des Freistaats, welche von staatlichen Stellen geführt wird, trägt zusätzlich das Sächsische Wappen. Sie wurde am 3. Oktober 1990 mit der Neugründung des Freistaats Sachsen wieder eingeführt. In Artikel 2 der sächsischen Verfassung heißt es in Absatz 2: Die Landesfarben sind Weiß und Grün.In Absatz 4 wird weiterhin ergänzt: Im Siedlungsgebiet der Sorben können neben den Landesfarben und dem Landeswappen Farben und Wappen der Sorben, im schlesischen Teil des Landes die Farben und das Wappen Niederschlesiens gleichberechtigt geführt werden. Der Sächsische Landtag führt eine eigene Variante der Landesflagge mit aufgelegtem Landeswappen in barocker Formengebung, wie es als Dienstwappen des Landtages Verwendung findet.

Quelle: Wikipedia