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Die am 16. Juli 1992 verkündete Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt legt in Artikel 1, Absatz 2 fest: „Die Landesfarben sind gelb und schwarz.“Die Landesflagge wird durch § 3 des Hoheitszeichengesetzes vom 27. April 2017 bestimmt: „Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben gelb und schwarz und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf. Die Landesflagge kann von jedermann verwendet werden.“

Quelle: Wikipedia