Die Flagge Brandenburgs wird durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg vom 30. Januar 1991 festgelegt: „Die Landesfarben sind Rot-Weiß.“ „Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.“ […] „Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben – oben rot, unten weiß – und trägt in der Mitte das Landeswappen. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuchs ist wie drei zu fünf.“Die Verfassung des Landes Brandenburg wurde am 20. August 1992 erlassen und fasst sich zu diesem Thema sehr kurz: Artikel 4. Landesfarben und -wappen „Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“
Quelle: Wikipedia